Wir begleiten Sie durch diese schwierige Zeit und bringen Klarheit. Beginnen Sie Ihr Leben, nach der Scheidung.
Ein Anwaltsbesuch ist nicht notwendig. Es fallen lediglich die gesetzlich festgeschriebenen Mindestgebühren an. Zusätzliche oder versteckte Kosten gibt es dabei nicht. Wir halten uns bei der Abrechnung streng an das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Günstiger geht es nicht!
Nach Ausfüllen des Scheidungsformulars, kalkulieren wir unverbindlich die anfallenden Kosten des Scheidungsverfahrens. Daraufhin entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.
Die Kommunikation erfolgt bequem von zu Hause aus, per E-Mail, Telefon, Video-Konferenz oder Post.
Sie füllen das unverbindliche Online-Formular aus und werden über alle weiteren Schritte informiert. Scheidungsantrag in 5 Minuten...
Persönliche Betreuung während des gesamten Scheidungsverfahrens.
Wir stehen ihnen natürlich jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Zeitlich und örtlich flexibel füllen Sie das Scheidungsformular mit Ihren Angaben aus. Diese werden absolut vertraulich behandelt.
Wir übersenden Ihnen einen Kostenvoranschlag, einen Entwurf des Scheidungsantrags, sowie ein Vollmachtformular. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Vertretung im Scheidungsverfahren beauftragen. In diesem Fall senden Sie die unterschrieben Vollmacht an uns zurück.
Entscheiden Sie sich uns zu beauftragen, reichen wir den Scheidungsantrag elektronisch beim zuständigen Familiengericht ein.
Falls der Versorgungsausgleich in Ihrem Scheidungsverfahren nicht durchgeführt wird, bestimmt das Gericht zeitnah einen Scheidungstermin. Ansonsten ist von Ihnen ein Fragebogen zu Ihren Anwartschaften auf Altersversorgung auszufüllen, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind.
Der Scheidungstermin dauert in der Regeln nur ca. 10 min. Dort müssen Sie und Ihre Ehepartner grundsätzlich persönlich anwesend sein. Mehrere Familiengerichte führen inzwischen die Anhörung der Ehepartner auch schriftlich oder per Online-Konferenz durch. Gerne stellen wir einen entsprechenden Antrag, wenn Sie nicht zu Gericht kommen wollen.
Rechtsanwalt Wetzstein...
... Mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich engagiert an Ihrer Seite, um in familienrechtlichen Angelegenheiten die passgenaue Lösung für Sie zu finden.Mit einer Online-Scheidung biete ich Ihnen die Möglichkeit zur unkomplizierten, schnellen und kostengünstigen Scheidung.
Hören Sie nicht auf mich, hören sie auf die Stimmen meiner Mandanten und lassen Sie sich überzeugen.
“Herr Wetzstein hat mich in einem Scheidungsverfahren vertreten. Dabei hat er stets kompetent, sachlich und empatisch für alle Beteiligten Lösungen entworfen und diese sehr kompetent vorgetragen. Ich bin froh, ihn zur Seite gehabt zu haben. Seine ruhige und sachliche Art hat mich sehr beeindruckt. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.”
"Ich bin durch Hr. Wetzstein in zahlreichen Rechtsfragen zum Erbrecht, Mietrecht und auch in sonstigen Rechtsfragen sehr gut und kompetent beraten worden. Hr. Wetzstein ist kompetent, verbindlich und auch sehr vertrauenswürdig. Ich kann daher die Kanzlei sehr empfehlen."
“Für Herr Wetzstein – nicht nur sehr gut vorbereitet als Rechtsanwalt, sondern auch gute, kluge und wertschätzende Kommunikation, ein guter Dialog, manchmal mit Humor. Ich bedanke mich sehr bei Ihnen!”
Im Folgenden finden Sie Fragen, die bei Trennung und Scheidung häufig aufkommen. Falls Ihre Frage unbeantwortet blieb, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Grundsätzlich kann der Scheidungsantrag erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Bei vielen Gerichten ist es jedoch schon möglich den Antrag nach einer Trennungszeit von etwa zehn Monaten einzureichen, da die Voraussetzungen der Scheidung erst zum Scheidungstermin vorliegen müssen.
Das Trennungsjahr beginnt mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Diese kann durch den Auszug eines Ehegatten oder der Trennung von "Tisch und Bett" innerhalb der Ehewohnung erfolgen.
Als Online-Scheidung bezeichnet man eine Scheidung bei der die Korrespondenz zwischen Antragsteller/-in und dem Verfahrensbevollmächtigten online z.B. per Online-Formular oder E-Mail erledigt wird.
Das Gericht muss wissen, wie viel Sie und Ihr Ehepartner durchschnittlich im Monat verdienen, um den Verfahrenswert errechnen zu können. Relevant ist Ihr Nettoeinkommen, also das Einkommen nach Abzügen. Kindergeld gehört nicht dazu. Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen zählen als Nettoeinkommen. Damit berechnet das Gericht die Scheidungskosten.
In der Regel dauert ein Scheidungsverfahren 4 bis 6 Monate. Ihr Vorteil bei der Online-Scheidung ist, dass wir jeden Posteingang unmittelbar bearbeiten und Ihnen dadurch eine schnelle Scheidung ermöglichen. Schnelligkeit ist unser Grundsatz!
Mit dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Anwartschaften der Ehepartner auf Altersvorsorge geteilt. Jeder Partner hat Anspruch auf die Hälfte der Anwartschaften des anderen.
Grundsätzlich wird bei einer Scheidung der Versorgungsausgleich durch das Familiengericht von Amts wegen, dies bedeutet automatisch, durchgeführt. Bei einer Ehe mit einer Dauer von maximal drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn ein Ehepartner darauf besteht und dies deshalb beantragt.
Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht. Wir stehen für alle Fragen zur Verfügung...
Maximilianstr. 7
93047 Regensburg
Hauptstraße 4
93133 Burglengenfeld